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Betriebliche Gruppenunfall-Versicherung
Betriebliche Gruppenunfallversicherung
Auch bei äußerst umsichtigen Verhalten kann ein Unfall nicht ausgeschlossen werden. Er braucht noch nicht einmal durch eigenes Handeln verursacht worden sein, und dennoch können Folgen dramatisch sein. Zum Schutz vor insbesondere verschuldensunabhängigem unfallbedingten Ausfall ist die betriebliche Unfall-Versicherung als freiwillige Sozialleistung besonders attraktiv. Dies gilt vor allem, da die gesetzliche Unfallversicherung als Ausschnittsdeckung auf den engen beruflichen Zusammenhang beschränkt ist. Im Rahmen einer betrieblichen Gruppen-Unfall-Versicherung können Leistungen mit weltweitem Geltungsbereich einschließlich privater Aktivitäten, mithin als 24-Stunden-Schutz, ausgestaltet sein.
Die meisten Unfälle passieren ohnehin im privaten Umfeld und eben gerade nicht im Zusammenhang beruflicher Tätigkeiten. Zu den optionalen Leistungen zählen Invaliditätsleistungen mit verschiedenen Möglichkeiten der Leistungsprogression, Todesfallleistungen und zusätzliche pauschal deklarierte Leistungen. Zudem kann der Versicherungsschutz u.a. um Tagegeld-Leistungen oder auch eine Gästeunfall-Versicherung ergänzt werden. Hinsichtlich der Besteuerung arbeitgeberfinanzierter Beiträge bestehen besondere gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten.