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Betriebs-Haftpflicht-Versicherung
Betriebs-Haftpflicht-Versicherung
Für eigenes Handeln verantwortlich zu sein heißt auch, für Schäden durch Fehler zu haften. Im Rahmen unternehmerischen Handelns gilt dies nicht ausschließlich für Ihr eigenes Handeln, sondern auch für das Handeln Dritter, z.B. von Mitarbeitern.
So können im Rahmen unternehmerischer Aktivitäten Schäden entstehen, die Dritte zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüche gegen den Unternehmer bzw. das Unternehmen berechtigen. Damit derartige Verpflichtungen zum Schadenersatz nicht die Existenz eines Unternehmens gefährden, ist bedarfs- und risikogerechter Versicherungsschutz auf Basis des individuellen Unternehmensgegenstands erforderlich.
Dabei ersetzt Ihr Versicherer nicht nur den entstandenen Schaden im Falle berechtigter Inanspruchnahme, sondern übernimmt im Falle unberechtigter Inanspruchnahme auch die Kosten der rechtswirksamen ggf. gerichtlichen Anspruchsabwehr.